Wahlen
Am 27. September ist der Tag der Entscheidung. Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag werden etwa 62,2 Millionen Personen wahlberechtigt sein, davon 32,2 Millionen Frauen und 30,0 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit im Vergleich zur letzten Bundestagswahl im Jahr 2005 gestiegen. Damals hatten 77,7 Prozent der 61,9 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren.
Es gibt 299 Wahlkreise mit möglichst gleich vielen Einwohnern. Seit 1952 gilt in Deutschland das Prinzip der Verhältniswahl. Danach kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben: Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten sowie die entscheidende Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Laut einer aktuellen Umfrage sind fast 42 Prozent der Wähler nicht ausreichend über die Bedeutung ihrer zwei Stimmen bei der Bundestagswahl informiert. Demnach wissen knapp 45 Prozent der Befragten nicht, welchen Zweck die Erststimmen haben. 41,6 Prozent kennen die Bedeutung der Zweitstimme nicht. Am schlechtesten sind die Jungwähler informiert - zwei Drittel kennen sich nicht richtig aus.
Mit der Erststimme haben die Wähler die Möglichkeit einen Direktkandidaten ihres Wahlkreises zu bestimmen. Die jeweiligen Erststimmen-Sieger ziehen in den Bundestag ein und belegen die Hälfte von mindestens 598 Sitzen. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels angekreuzt.
Die Auszählung der Zweitstimmen wird von Bundesland zu Bundesland separat durchgeführt. Sie legen die Gesamtzahl aller Mandate einer Partei fest. Wenn die Zahl der durch Zweitstimmen erzielten Mandate einer Partei größer ist als die ihrer erfolgreichen Direktkandidaten, kommen die Listenbewerber zum Zug. Daher bewerben sich einzelne Bundestagsaspiranten sowohl um einen Wahlkreis als auch auf einer Landesliste, um ihre Mandats-Chancen zu verbessern. Die Zweitstimme wird auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels angekreuzt.
Wenn kleine Parteien kein Direktmandat erzielen, besetzen sie ihre Bundestags-Mandate ausschließlich über die Landesliste. Um dies zu erreichen müssen sie jedoch mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erringen (= 5-Prozent-Hürde).
Eine Partei kann mit Hilfe ihrer Erststimmen eine größere Zahl an Mandaten gewinnen, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zusteht. In diesem Fall behält die Partei die zusätzlichen Überhang-Mandate, wodurch sich die Gesamtzahl von 598 Bundestagsabgeordneten erhöht. Die anderen Parteien bekommen dabei keinen Ausgleich. Überhang-Mandate kommen dann zustande, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissitze erzielt hat, als ihr dort auf Grund der Zweitstimmen Landeslistensitze zustehen.
Bei der Wahl 2002 waren Überhangmandate wichtig: Die Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) stützte ihre vorläufig stabile Mehrheit auf vier SPD Überhang-Mandaten. Auch bei der Wahl 1994 spielten Überhang-Mandate eine Rolle: Die christlich-liberale Koalition konnte auf diese Weise ihren geringen Vorsprung bei der Mandatsverteilung nach Zweitstimmen von zwei auf zehn Sitze ausbauen.
Wenn der Gewinner eines Überhang-Mandats abtritt, ist das Mandat verloren. Die Partei darf keinen Nachrücker bestimmen. Beim Entstehen von Überhangmandaten kann Stimmensplitting eine Rolle spielen.
Beim Stimmensplitting gibt ein Wähler seine Erststimme dem Kandidaten einer Partei und wählt mit der Zweitstimme eine andere Partei. Auf diese Weise kann eine bestimmte Zwei-Parteien-Koalition unterstützt werden, indem die größere von beiden die Erst- und die
kleinere die Zweitstimme erhält. Die Direktkandidaten kleiner Splitterparteien haben meist kaum Chancen, Wahlkreissitze zu erobern. Daher geben manche Anhänger solcher kleinen Parteien ihre Erststimmen einer anderen Partei. Damit erhöhen sie für diese die Wahrscheinlichkeit auf Überhang-Mandate.
Neben dem Stimmensplitting hat der Wähler die Möglichkeit sich auf seine Erst- oder Zweitstimme zu beschränken. In diesem Fall wird die nicht abgegebene Stimme als ungültig gewertet. Auf den beiden Hälften des Stimmzettels darf der Wähler jeweils nur einen Wahlvorschlag ankreuzen. Werden auf der linken Hälfte des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge gekennzeichnet, ist die Erststimme ungültig. Ebenso darf auf der rechten Seite des Stimmzettels für Landeslisten der Parteien nur ein Kreuz gemacht werden, sonst verliert die Zweitstimme ihre Gültigkeit.
Auffällig ist, dass der Anteil der Briefwähler bei der Bundestagswahl seit Jahren ansteigt. Im Jahr 2005 lag er bei 18,5 Prozent. Bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 1990 lag er noch bei 9,4 Prozent. Somit ist der Anteil um mehr als das Doppelte gestiegen. Besonders in den Großstädten steigt der Anteil der Briefwähler. Etwa ein Viertel der Wähler in Hamburg gab im Jahr 2002 seine Stimme per Post ab. Dabei ist auffällig, dass Briefwähler weniger Fehler beim Ausfüllen der Stimmzettel machen als Urnenwähler. So waren 2002 lediglich 0,6 Prozent der per Briefwahl eingegangenen Stimmzettel ungültig – dagegen 1,3 Prozent bei den Urnenwählern.
Wer Interesse an einer Briefwahl hat, muss dies bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Dies muss bis spätestens am Freitag vor der Wahl passieren. Ein Wähler braucht keine Begründung zu nennen, warum er die Briefwahl der Urnenwahl vorzieht. Briefwahl ist bei der Bundestagswahl sowie Landtags- und Kommunalwahlen in Deutschland zulässig.
Neben der Bundestagswahl stehen im Superwahljahr 2009 die Wahl des Bundespräsidenten, die Europawahl sowie nach Hessen vier weitere Landtagswahlen und acht Kommunalwahlen an. Die Wahlperiode des Bundestages ist vier Jahre lang, die anderen dauern fünf.







