Regierung auf Landesebene

von Malena Alexander am 09.05.2009

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jedes Bundesland besitzt ein eigenständiges Regierungssystem. Landesverfassung, Aufbau und Funktion der Landesregierung und die Wahl der Landesparlamente können sich von Land zu Land unterscheiden. Alle Bundesländer haben gemeinsam, dass ihre Landesregierungen über den Bundesrat Einfluss auf die Bundespolitik nehmen und dass die Länder viele gemeinsame Gremien gebildet haben, um ihre Arbeit bundesweit zu koordinieren. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Landesverfassungsgericht, das in allen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten entscheidet.

Legislative

Die Parlamente der verschiedenen Bundesländer heißen in den 13 Flächenstaaten Landtag, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin. Die Landesparlamente werden - wie bei der Bundestagswahl - in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Auch Grundprinzipien wie die Fünf-Prozent-Klausel und das Verhältniswahlrecht gelten bei den Landtagswahlen. Die Einzelheiten der Landtagswahlen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. Sie sind in den Landesverfassungen, den Landeswahlgesetzen sowie den Landeswahlordnungen festgelegt. So variiert die Wahlperiode je nach Bundesland: Sie dauert entweder vier oder fünf Jahre. Außerdem können sich die Landtage im Gegensatz zum Bundestag in bestimmten Situationen selbst auflösen. Auch die Wahlsysteme haben Unterschiede: In einigen Länder gibt es eine einfache Verhältniswahl mit nur einer Stimme. Die Mehrzahl der Länder folgt aber dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl, bei dem die Wähler mit der Erststimme über einen Wahlkreiskandidaten und mit ihrer Zweitstimme über eine Parteiliste entscheiden. Die Gewichtung von Direkt- und Listenmandaten ist auch unterschiedlich geregelt. Außerdem gibt es weitere Unterschiede in der Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel. Sie wird etwa in Bremen getrennt für die Stadtgebiete Bremens und Bremerhavens gewertet. In manchen Bundesländern gibt es zudem Ausnahmen für Minderheiten, beispielsweise in Brandenburg für Sorben und in Schleswig-Holstein für den Südschleswigschen Wählerverband, der insbesondere die Interessen der dänischen Minderheit vertritt. Auch die Sitzverteilung geschieht nach unterschiedlichen Verfahren.

Zu den Hauptaufgaben des Landesparlaments zählen die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung sowie Freigabe des Landeshaushaltes. Wichtig hierbei ist, dass das Bundesrecht höher steht als das Landesrecht. Die Hessische Verfassung etwa sieht bis heute die Todesstrafe vor, sie ist jedoch durch das Grundgesetz verboten. In einigen Bundesländern sind auch Volksentscheide über Gesetze möglich. Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer ist eingeschränkt. Nach vielen Grundgesetzänderungen sind die meisten Kompetenzen der Länder auf wenige zentrale Gebiete beschränkt worden. Dafür haben die Mitspracherechte der Länder im Bundesrat im Vergleich zu der im Grundgesetz ursprünglich erdachten Funktion stark zugenommen.

Exekutive

Unter der Landesregierung versteht man das Kabinett eines Bundeslandes in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regierungschef, der in den Flächenstaaten Ministerpräsident heißt, sowie einer bestimmten Anzahl von Ministern. Die Anzahl der Minister ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern und Sachsen nennt sich die Landesregierung Staatsregierung. In Bayern gibt es auch noch Staatssekretäre, die der Staatsregierung angehören können. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung Senat, die Regierungschefs heißen Regierender Bürgermeister (Berlin), Erster Bürgermeister (Hamburg) sowie Bürgermeister (Bremen) und die Minister Senatoren. Der Regierungschef wird vom jeweiligen Landesparlament gewählt. Je nach Bundesland wählen die Landesparlamente auch die Landesminister oder sie werden vom Ministerpräsident ernannt. Die Amtszeit des Regierungschefs wird durch die Wahlperiode des jeweiligen Landesparlaments bestimmt und dauert vier oder fünf Jahre. Die Exekutive der jeweiligen Länder kann über den Bundesrat in der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitbestimmen.

Jedes Land ist in Wahlkreise eingeteilt, die nicht mit den Landkreisen identisch sind. Sie unterteilen sich wiederum in verschiedene Stimmbezirke, die jeweils über ein Wahllokal verfügen. Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von der Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei im prozentualen Gesamtergebnis mehr Mandate errungen hat, als ihr durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits zustehen. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg können sich die Wähler mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch für dessen Landesliste entscheiden, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wird. Eine reine Listenwahl gibt es in Bremen und im Saarland. In den anderen Bundesländern haben die Wähler zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste wie bei der Bundestagswahl. In Bayern werden Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt.

Seit der Bundestagswahl 2002 hat sich die politische Landschaft in Deutschland grundlegend verändert. 2002 gab es noch acht Länder, die von der SPD geführt wurden. Sie vertraten im Bundesrat 34 der 69 Stimmen. 2005 waren es nur noch fünf Prozent mit 18 Stimmen. Dank ihrer Erfolge stellten CDU und CSU 2005 in 11 der 16 Bundesländer den Ministerpräsidenten. Ihr Siegeszug begann 2003 mit dem Gewinn der absoluten Mehrheit in Hessen sowie der Regierungsübernahme in Niedersachsen.

Im Superwahljahr 2009 stehen neben der Europawahl, der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundestagswahl noch vier weitere Landtagswahlen und acht Kommunalwahlen an. Nach der vorgezogenen Wahl in Hessen sind am 30. August Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und im Saarland. Am 27. September ist es in Brandenburg soweit.

Judikative

Wenn keine Gerichte des Bundes zuständig sind, wird die Rechtsprechung durch Gerichte der Länder ausgeübt. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Landesverfassungsgericht, das auch Verfassungsgericht, Verfassungsgerichtshof oder Staatsgerichtshof genannt wird. Die einzige Ausnahme ist Schleswig-Holsteins, das diese Aufgabe dem Bundesverfassungsgericht übertragen hat. Das Gericht steht als Verfassungsorgan gleichwertig neben den beiden anderen Institutionen, dem Landtag und der Landesregierung. Das Landesverfassungsgericht entscheidet grundsätzlich nur in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Es entscheidet nicht in Rechtssachen einzelner Bürger.

Weiterführende Literatur zum Thema:
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