Parteiensystem

von Simone Maader am 09.05.2009

Ohne die Parteien würde unser politisches System nicht funktionieren, denn wir leben in einer „Parteiendemokratie“. Wir wählen Parteien, nicht Personen.

Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss nehmen und an der Volksvertretung auf Bundes- oder Landesebene mitwirken wollen. Parteien bündeln und vertreten Interessen und Meinungen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Sie sind so die Brücke zwischen Staat und Gesellschaft. Aufgaben, Organisation und Finanzierung von Parteien sowie das Verbot verfassungswidriger Parteien regelt in Deutschland das Parteiengesetz.

Politische Parteien haben eine wichtige Funktion, denn sie tragen erheblich zur Legitimation von Politik bei. Sie stabilisieren das politische System und ermöglichen gleichzeitig auch Wandel. Die Wichtigkeit von Parteien wird in Deutschland im Artikel 21 des Grundgesetzes festgehalten. Was aber genau machen die Parteien? Wenn man es kurz zusammenfasst, haben sie vier Hauptaufgaben: Sie stellen Parteimitglieder als Kandidaten zu Wahlen auf, sie erstellen Wahlprogramme, damit die Bürger über die Ziele der Partei Bescheid wissen, sie tragen zur Meinungsbildung bei, und sie üben Einfluss auf die Arbeit der Regierung aus.

Die Zahl der relevanten Parteien ist deutlich gestiegen

Wenn man die in der Wissenschaft allgemein anerkannte Definition des Politikwissenschaftlers Giovanni Sartori zugrunde legt, leben wir in einem pluralistischen Parteiensystem. Dabei ist die Anzahl der politisch relevanten Parteien wichtig: sie hat sich seit den 1950er Jahren inzwischen fast verdoppelt. Waren früher nur die beiden großen Parteien SPD und CDU entscheidend (mit deutlichem Abstand gefolgt von der FDP), so haben heute auch Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE ihren Platz in der deutschen Parteienlandschaft gefunden. Der Begriff Parteiensystem bezieht sich aber nicht nur auf die Anzahl der Parteien, sondern auch auf ihre jeweiligen Eigenschaften und ihr Zusammenspiel.

Die konservativen Parteien CDU/CSU (die so genannten Unionsparteien) arbeiten auf Bundesebene eng zusammen. Sowohl die Union als auch die SPD sieht sich selbst als große Volkspartei. Sie zielen auf alle Bevölkerungsschichten ab, wobei die SPD sich als klassische Arbeiterpartei betrachtet. CDU/CSU und SPD grenzen sich lediglich gegen Links- oder Rechtsextremisten ab. FDP und Bündnis 90/Die Grünen dagegen sind keine großen Volksparteien, sondern sehen sich selbst als Programmparteien. Obwohl beide immer wieder bei einzelnen Wahlen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, sind sie feste Größen im bundesdeutschen Parteiensystem. DIE LINKE wird oft als ostdeutsche Volkspartei bezeichnet, da sie in den ostdeutschen Bundländern erheblich mehr Stimmen bekommt, als in den westlichen Ländern. Sie sieht sich selbst als demokratisch-sozialistische Alternative zur SPD.

Eine große Hürde für kleine Parteien

Es gibt neben den relevanten fünf Parteien natürlich noch zahlreiche regionale und Kleinparteien. Ihr politischer Einfluss auf Bundesebene ist aber relativ gering, da im Bundestag nur Parteien vertreten sein dürfen, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben (Sperrklausel der Fünf-Prozent-Hürde). Die kleinen Parteien beschränken sich somit in der Regel auf außerparlamentarische Aktivitäten. Nur selten gelingt es Parteien, über eine Sonderregelung mit Hilfe von Direktmandaten in den Bundestag einzuziehen. Auf Landesebene werden kleine Parteien teilweise von der Fünf-Prozent-Hürde befreit – so zum Beispiel der Südschleswigsche Wählerverband SSW in Schleswig-Holstein.

Bei allem was sie tun, liegt den Parteien eine typische Struktur zu Grunde. Sie sind in Orts-, Kreis- und Landesverbänden sowie im Bundesverband organisiert. Die Schnittstelle zwischen Parteibasis und Landes- oder Bundesregierung bilden die Abgeordneten. Sie nehmen unter anderem an Sitzungen teil und informieren ihre Parteimitglieder oder die Öffentlichkeit über Vorgänge in der Landes- oder Bundespolitik. Neben den Abgeordneten gibt es in allen Parteien auch einen oder mehrere Vorsitzende, den Parteivorstand und das Präsidium. Innerparteilich spielen die Personen also eine große Rolle.

Parteien brauchen viel Geld – vom Bürger

Um ihrer Arbeit auf allen diesen Ebenen nachgehen zu können, benötigen Parteien verhältnismäßig viel Geld. Sie finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, staatliche Zuschüsse und Spenden. Die höchsten Ausgaben haben Parteien in aller Regel auf Landesebene, denn von den Landesverbänden wird der Großteil des Personals bezahlt. Besonders teuer ist für Parteien aber auch immer der Wahlkampf. Hierfür müssen sie nicht nur Programme entwickeln, also politische Themen mit denen sie für sich Werbung machen. Sie benötigen auch geeignete, aussichtsreiche Kandidaten, die dann Wähler ansprechen und für sich gewinnen müssen.
Das Parteiengesetz regelt die so genannte Wahlkampfkostenrückerstattung. Gemäß Parteiengesetz erhalten die acht Parteien, die mindestens 0,5 % der Zweitstimmen erhalten haben, staatliche Zuschüsse. Um die Summe zu ermitteln, die jeder Partei zusteht, werden die für sie abgegebenen Stimmen, Spenden von Bürgern und Mitgliedsbeiträge berücksichtigt. Die Parteien bekommen so 70 Cent für jede abgegebene gültige Stimme, 38 Cent für jeden gespendeten Euro (bis zu einer Höhe von 3.300 Euro bei einer Einzelspende) und ebenfalls 38 Cent für jeden Euro eines Mitgliedsbeitrags. Insgesamt vergibt der Staat derzeit maximal 133 Millionen Euro an die Parteien. Um in den Genuss dieser staatlichen Finanzierung zu kommen, müssen die Parteien allerdings jedes Jahr dem Bundestagspräsidenten einen Rechenschaftsbericht vorlegen.

Wer die Gesellschaft mitgestalten will, muss wählen

Politikwissenschaftler diskutieren seit vielen Jahren, ob Bürger im bundesdeutschen Parteiensystem bei Wahlen Einfluss auf die Politik nehmen können, zumal die Unterschiede zwischen den einzelnen Parteien teilweise nicht sehr groß sind. Letztendlich besteht lediglich Einigkeit darüber, dass die Bürger zumindest nur dann Einfluss nehmen können, wenn sie überhaupt zur Wahl gehen.

Weiterführende Literatur zum Thema:
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